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   OVG Sachsen, 12.02.2009 - 4 B 30/07   

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OVG Sachsen, 12.02.2009 - 4 B 30/07 (https://dejure.org/2009,20365)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.02.2009 - 4 B 30/07 (https://dejure.org/2009,20365)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 4 B 30/07 (https://dejure.org/2009,20365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; GKG § 52 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Zwangsgeld wegen eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Entfernung aufgebrachten Bauschutts

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; GKG § 52 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; GKG § 52 Abs. 1
    Abfall; Baustoffrecyclat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Cottbus, 30.09.2010 - 6 K 476/09

    Anschluss an zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgungseinrichtung

    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen bzw. nur vorübergehend dem Aufenthalt von Menschen dienen, sind dagegen unabhängig davon, welchen Zwecken sie dienen, in aller Regel - vorbehaltlich der Umstände des Einzelfalls - keine Bauten, die für sich genommen als ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element zu Buche schlagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 55.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 97; Beschluss vom 6. März 1992 - 4 B 35.92 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 149; Beschluss vom 2. März 2000 - 4 B 15.00 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 198; Beschluss vom 2. August 2001 - 4 B 26.01 - BauR 2002, 277; Beschluss vom 11. Juli 2002 - 4 B 30/07 -, BRS 65 Nr. 80).

    Hiernach kann bei den - nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienenden - unterirdisch angelegten Treppenrostgeneratoren, mögen diese auch im Jahre 2007 noch durch in den Hang eingelassene Türen betretbar gewesen sein, unter Berücksichtigung der vom Beklagten zu ihrer Beschaffenheit vorgelegten Unterlagen nicht von einer Bebauung im genannten Sinne ausgegangen werden, da sie als optisch - ungeachtet ihrer bereits 1998/1999 beseitigten oberirdischen Schornstein- bzw. Abgas-/Entlüftungsvorrichtungen - nicht oder kaum wahrnehmbare rein technische Betriebsanlagen keine "maßstabbildende Kraft" entfalteten, insbesondere keine Besonderheiten aufwiesen, die es rechtfertigten der fehlenden Bestimmung zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen keine maßgebliche Bedeutung beizumessen (vgl. zu einem solchen Fall etwa BVerwG, Beschuss vom 11. Juli 2002, a.a.O. zu dem Sanitärgebäude eines Campinglatzes mit kleinerem Büroanbau, der dem Gesamtgebäude zumindest teilweise einen gewerblichen Charakter vermittelte, der über den Charakter einer nur vorübergehend genutzten Baulichkeit hinausging; wie hier zu einem ehemaligen Fernmeldedienstgebäude Bayerischer VGH, Urteil vom 18. September 2006 - 1 ZB 05.3080 -, zit. nach juris; Urteil vom 3. Dezember 2007 - 1 B 05.3080 -, BRS 71 Nr. 158).

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